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   BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22   

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https://dejure.org/2023,39831
BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22 (https://dejure.org/2023,39831)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2023 - 2 StR 33/22 (https://dejure.org/2023,39831)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 33/22 (https://dejure.org/2023,39831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 21 StGB, § 20, § 20 StGB, § 66 Abs. 1, Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen; Sich-Verschaffen und Besitz von kinderpornographischen Schriften; Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur jeweiligen Tatzeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen; Sich-Verschaffen und Besitz von kinderpornographischen Schriften; Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur jeweiligen Tatzeit

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 295
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22
    b) Zwar bildet weder die Feststellung des Vorliegens einer Psychopathie (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, NStZ-RR 1998, 106), noch diejenige des Vorliegens einer Persönlichkeitsstörung im Sinne der internationalen Klassifikationen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352) für sich genommen ein Eingangsmerkmal im Sinne von § 20, § 21 StGB.
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 529/19

    Tateinheit (rechtliche Handlungseinheit); sexueller Missbrauch von Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22
    Der Senat hat dieses Urteil durch Beschluss vom 16. September 2020 - 2 StR 529/19 (NStZ-RR 2021, 45 f.), berichtigt durch Beschluss vom 7. Juli 2021, im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen in sechs Fällen, des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, des Sich-bereit-Erklärens zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in sieben Fällen, des versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 19 Fällen, des Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften und des Besitzes kinderpornographischer Schriften schuldig ist.
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22
    b) Zwar bildet weder die Feststellung des Vorliegens einer Psychopathie (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, NStZ-RR 1998, 106), noch diejenige des Vorliegens einer Persönlichkeitsstörung im Sinne der internationalen Klassifikationen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352) für sich genommen ein Eingangsmerkmal im Sinne von § 20, § 21 StGB.
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22
    a) Früher wurde davon ausgegangen, dass die schweren anderen seelischen Störungen im Sinne des vierten Eingangsmerkmals nach § 20 StGB namentlich Psychopathien, Neurosen oder Triebstörungen umfassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97, NStZ 1998, 30).
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